EEG-Novelle: PV-Eigenverbrauch stärken, nicht ausbremsen!

EEG-Novelle: PV-Eigenverbrauch stärken, nicht ausbremsen!

Immer mehr Unternehmen setzen in Deutschland auf die Sonne: Wurden 2016 im Segment der großen PV-Aufdachanlagen gerade einmal Anlagen mit einer Gesamtleistung von 38 Megawatt errichtet, waren es 2019 schon rund 850 Megawatt. Das entspricht fast der Leistung eines kleinen Atomreaktors. Doch geht es nach dem Willen der Bundesregierung, hat die Erfolgsstory im nächsten Jahr ein Ende. Dazu darf es nicht kommen.

Eigeninitiative statt Ausschreibungen

Stromkosten sparen, Klima schützen, dem Unternehmen ein positives Image geben: die Investition in eine Photovoltaikanlage auf dem Firmendach lohnt sich für Unternehmer*innen gleich dreifach – noch. Denn die vom Bundeskabinett geplante Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sieht vor, dass PV-Aufdachanlagen ab einer Leistung von 500 kWp ab dem kommenden Jahr an aufwendigen Ausschreibungen teilnehmen und ihren Strom vollständig möglichst kostengünstig verkaufen müssen. Das heißt, wenn die EEG-Novelle in ihrer jetzigen Form beschlossen würde, müssten umweltbewusste Unternehmen einen erheblichen bürokratischen und finanziellen Aufwand betreiben, um sich um einen Zuschlag zu bewerben. Außerdem dürften sie den kostengünstigen sauberen Strom aus ihrer PV-Anlage nicht selbst nutzen, denn Eigenverbrauch ist bei den vorgesehenen Ausschreibungen verboten. Zusätzlich sieht der Gesetzentwurf für 2021 im Segment der PV-Aufdachanlagen mit einer Leistung ab 500 kWp ein Ausschreibungsvolumen von lediglich 250 MW vor, weniger als ein Drittel dessen, was dort 2019 zugebaut wurde.

Kein Wunder also, dass nicht nur die Solarwirtschaft, sondern auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, die Verbraucherzentrale Bundesverband, der Verband kommunaler Unternehmen, der Verband der mittelständischen Wirtschaft, der Handelsverband Deutschland, der Verein Deutscher Ingenieure und der Mittelstandsverbund die Pläne der Bundesregierung kritisieren.

Wachstum statt Einbruch

Dass die geplanten massiven Behinderungen zu einem rapiden Einbruch der in den letzten Jahren so wachstumsstarken großen gewerblichen PV-Aufdachanlagen führen würden, liegt auf der Hand. Die damit einhergehenden volkswirtschaftlichen Auswirkungen hat das Marktforschungsinstitut EUPD Research in einer gestern veröffentlichten Studie untersucht. Ergebnis: Durch die neuen Bestimmungen würde bis 2030 ein volkswirtschaftlicher Schaden von insgesamt rund 8 Milliarden Euro entstehen. Neben dem Umsatzverlust und dem prognostizierten niedrigeren Beschäftigungswachstum in der Solarbranche würden dabei insbesondere erhebliche Umweltkosten anfallen. Denn durch den erwarteten niedrigeren PV-Zubau würden jährlich 2,3 Mio. Tonnen weniger CO2 eingespart. Ich frage mich, wie dies mit den Klimaschutzplänen der Bundesregierung in Einklang zu bringen ist.

Wirksamer Klimaschutz statt Bürokratiemonster

Mein Fazit: jetzt ist die Stunde des Parlaments, um entscheidende Weichen für den Klimaschutz zu stellen. Die Pläne der Bundesregierung für große PV-Aufdachanlagen sind inakzeptabel und kontraproduktiv. Das zeigt auch die breite Front der Kritiker. Für wirksamen Klimaschutz brauchen wir keine Einschränkungen und Bürokratiemonster, sondern Rahmenbedingungen, die es auch dem Mittelstand ermöglichen, einen Beitrag zu leisten.

SMA CEO Blog

Hier schreibt SMA Vorstandssprecher Jürgen Reinert über Themen, die ihn bewegen.

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