Anlagen nach der neuen Netzanschlussrichtlinie planen

Ab dem 27. April tritt in Deutschland die neue Netzanschlussrichtlinie in Kraft. Umgekehrt bedeutet das: Alle Erzeugungsanlagen und Speicher, die noch bis zum 26.4.2019 beim Verteilnetzbetreiber beantragt werden, dürfen noch nach den alten Richtlinien aufgebaut und betrieben werden. Und: Die Inbetriebnahme kann dann ganz entspannt noch bis zum 30.6.2020 erfolgen. Diese Chance sollten Händler und Installateure jetzt nutzen, um ihre Bestände an Geräten zu reduzieren.

Martin Rothertvon Martin Rothert (Gastbeitrag), , 0 Kommentare