Anlagen nach der neuen Netzanschlussrichtlinie planen
Ab dem 27. April tritt in Deutschland die neue Netzanschlussrichtlinie in Kraft. Umgekehrt bedeutet das: Alle Erzeugungsanlagen und Speicher, die noch bis zum 26.4.2019 beim Verteilnetzbetreiber beantragt werden, dürfen noch nach den alten Richtlinien aufgebaut und betrieben werden. Und: Die Inbetriebnahme kann dann ganz entspannt noch bis zum 30.6.2020 erfolgen. Diese Chance sollten Händler und Installateure jetzt nutzen, um ihre Bestände an Geräten zu reduzieren.