Solarförderkürzungen: Kompromiss verabschiedet

Bund und Länder haben sich im gemeinsamen Vermittlungsausschuss geeinigt: Die Kürzungen werden vor allem bei kleinen und mittleren Aufdachanlagen abgemildert. Bei Erreichen einer gesamtinstallierten Leistung von 52 GWp soll die Förderung für neu installierte Anlagen aber ganz auslaufen.

Die wichtigsten Anpassungen hier im Überblick. 

 

1. Keine Absenkung des jährlichen Zubaukorridors – aber mögliches Auslaufen der Förderung bei Erreichen der 52 GWp-Marke

Entgegen der ursprünglichen Planung bleibt es beim bisherigen Ausbaukorridor von 2,5 bis 3,5 GW jährlich. Aber: Beim Erreichen von 52 GWp installierter Solarleistung soll der Fördermechanismus ganz auslaufen. Solarstrom kann auch danach zugebaut und ins Netz eingespeist werden, muss aber mit dem Börsenstrompreis vergütet werden. Die Bundesregierung will hier rechtzeitig in einer Anschlussregelung erläutern, wie es nach dem Erreichen der 52 GWp weitergehen soll. Heute sind bereits 28 GWp Solarleistung in Deutschland installiert.

 

2. Volle Vergütung bei kleinen PV-Anlagen unter 10 kW – aber Absenkung der Vergütungssätze wie geplant

Bei kleinen Anlagen unter 10 kWp hingegen bleibt es zwar bei der ursprünglichen Absenkung der Förderung von bisher 24,43 Cent auf nur noch 19,5 Cent je kWh. Die Vorgabe, dass in diesem Segment nur noch 80 Prozent des Stroms vergütet werden, wurde von Bund und Länder aber als zu bürokratisch fallengelassen. Das heißt, dass bis 10 kWp die vollen 100 Prozent des eingespeisten Stroms vergütet werden. In allen anderen Segmenten bleibt es aber bei der bisherigen Regelung, dass nur noch 90 Prozent gefördert werden. Der Rest muss selbst verbraucht oder zu Marktpreisen an der Strombörse verkauft werden.

 

3. Mildernde Umstände für mittelgroße PV-Anlagen

Bei den geplanten Kürzungen gibt es Abmilderungen vor allem bei mittelgroßen Aufdachanlagen. Für PV-Anlagen von 10 bis 40 kWp, die zum Beispiel auf Bauernhöfen oder Lagerhallen angebracht werden, wird entsprechend eine eigene Förderkategorie geschaffen. Auf 20 Jahre garantiert erhalten Betreiber hier 18,5 Cent je eingespeister kWh statt der zunächst geplanten 16,5 Cent.

 

4. Kompromiss beim Abstand von Solarkraftwerken – aber keine Anpassung bei Fristen und Vergütungssätzen

Die zulässigen Abstände zwischen Solarparks werden von vier auf zwei Kilometer verringert. Allerdings ändert sich an den genannten Fristen und Vergütungssätzen nichts: Förderkürzungen gelten, wie bereits angekündigt, rückwirkend zum 1. April und werden bei der Vergütung des Sonnenstroms im Laufe des Jahres verrechnet. Bei Großanlagen bleibt es bei den geplanten Übergangsregelungen. Die Übergangsbestimmungen für Freiflächenanlagen, für die vor dem 1. März ein Planungsverfahren begonnen wurde, bleiben unverändert. Auch an den Vergütungssätzen hat sich nichts geändert: Anlagen von 40 kW bis 1 MW erhalten 16,5 Cent und große Anlagen auf Freiflächen bis 10 Megawatt 13,5 Cent je Kilowattstunde. Größere Solarkraftwerke werden nicht mehr vergütet.

 

5. Anreize für Speichersysteme und Investitionen in die Forschung

Nicht zuletzt plant die Bundesregierung ein Anreizsystem zum Kauf von Stromspeichern und will mehr Geld in die Speicherforschung investieren. Mit einer Protokollerklärung stellt die Bundesregierung eine substanzielle Erhöhung der Forschungsförderung in Aussicht. Der Bund will zudem ein von der staatlichen KfW-Bank finanziertes Speicherprogramm initiieren. Dafür sind zur Zins-Verbilligung von Krediten und als Tilgungszuschuss 50 Millionen Euro vorgesehen.

Die Änderungen werden voraussichtlich kurzfristig vom Deutschen Bundestag bestätigt und können dann spätestens am 6. Juli 2012 abschließend auch die Länderkammer passieren. Eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird dann umgehend erfolgen, sodass die EEG-Änderungen – wie von der Bundesregierung geplant – rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft treten können.

 

Meine Einschätzung zum Solarkompromiss finden Sie hier.

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This article was published in 2012. As we are constantly developing our solutions, there may be newer or additional options for the tips and techniques in this article.

1 Antwort
  1. Kurt Ludwig
    Kurt Ludwig sagte:

    In dem Bild handelt es sich um den schönen kleinen Ort Oberellenbach im Landkreis Hersfeld- Rotenburg. (mein Heimatort) Das Dorf war bei der EXPO 2000 der Hessische Vertreter. Ca. 20.000 Besucher besuchten den Außenstandort der derzeitigen Weltausstellung und konnten damals schon das „Dorf mit Zukunft“ ansehen. Jeder dritte hat hier eine PV- Anlage auf dem Dach oder als Beteiligungsanlage! Für Famillien mit Kindern der perfekte Wohnort. Sehr gutes Freizeitangebot und einen Sportverein mit 450 Mitgliedern. Einwohner ca. 400! Die PV- Dichte in der Gemeine Alheim, zu der Oberellenbach gehört, ist überdurchschnittlich hoch. Nach meinen Schätzungen werden die gesamten PV- Anlagen zu 99% mit SMA- Wechselrichtern betrieben!(www.oberellenbach.de/ http://www.alheim.de)

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