Anlagen nach der neuen Netzanschlussrichtlinie planen

Martin Rothertvon Martin Rothert (Gastbeitrag), , 0 Kommentare

Ab dem 27. April sind in Deutschland die neuen technischen Netzanschlussrichtlinien verbindlich anzuwenden. Was bedeutet das für Anlagenplaner?

Leider können nicht alle älteren SMA Wechselrichter oder Geräte anderer Hersteller an die neuen Richtlinien angepasst werden. Die folgende Tabelle zeigt, welche SMA Geräte für welche Anwendungsregel umgestellt werden.

Folgenden Geräte werden nicht mehr umgestellt:

  • Sunny Boy (SB3.0/3.6/4.0/5.0-1AV-40),
  • Sunny Tripower (STP5000/6000/7000/8000/9000/10000/12000TL-20)
  • NA-Box für Sunny Island Multiclustersysteme (NA-Box-12.3-20)
  • SC xxxx CP-XT
  • SCS xxxx CP

Alle von SMA ab Werk mit der aktuellen Software ausgelieferten Geräte sind auf dem Karton deutlich mit einem Aufkleber „Grid Guard 10.0“ gekennzeichnet. SMA Geräte, die nach Tabelle 1 umgestellt werden, aber den Aufdruck noch nicht haben, benötigen während der Inbetriebnahme ein Update. Bitte dazu die detaillierte Beschreibung im Handbuch beachten.

Die neue Firmware gibt es im Servicebereich unter www.sma.de.

Was bedeutet die neue Anschlussregel für Anlagenplaner?

Mit der neuen Anschlussregel gibt es zahlreiche Änderungen für den externen NA-Schutz und die externen Kuppelschalter. Diese Änderungen sollten Installateure schon bei der Anlagenplanung und Angebotserstellung berücksichtigen. Spätestens jedoch, wenn sie die Komponenten bestellen.  So sind jetzt z.B. auch bei mehr als 100 kVA Anlagenleistung Schütze als Kuppelschalter erlaubt und es werden auch keine zwei Kuppelschalter in Reihe mehr verlangt. Ein weiterer Vorteil ist, dass in TN-Netzen jetzt 3-polige Schütze reichen, da der N-Leiter nicht mehr getrennt werden muss.

Was ist künftig bei der Inbetriebnahme zu beachten?

Installateure müssen bei der Inbetriebnahme immer den richtigen Länderdatensatz auswählen und einstellen.

Im Bereich Niederspannung nach VDE-AR-N4105 gibt es für PV-Wechselrichter je nach Leistung der Anlage zwei unterschiedliche Länderdatensätze:

  • DE VDE-AR-N4105:2018 Erzeuger >4,6 kVA
  • DE VDE-AR-N4105:2018 Erzeuger bis 4,6kVA

Diese sind so aufgebaut: Neu sind die ersten beiden Ziffern als Länderkürzel, „DE“ für Deutschland. Dann kommt die genaue Bezeichnung der Norm. Dahinter mit einem Doppelpunkt getrennt das Veröffentlichungsjahr der Norm in diesem Fall 2018. Dahinter folgt, ob es sich um den Länderdatensatz für eine Erzeugungsanlage, PV-Wechselrichter oder Speicher-Wechselrichter, handelt. Sollte es wie in Deutschland noch andere Kriterien wie Leistung oder unterschiedliche Länderdatensätze geben, wird die noch angehangen. In der Niederspannung gibt es unterschiede für Anlagen kleiner 4,6 kVA und Anlagen größer 4,6 kVA.

Nach Auswahl des richtigen Länderdatensatzes muss je nach Vorgabe des Verteilnetzbetreibers nur noch das richtige Blindleistungsverfahren eingestellt werden:

  • Q(U)
  • Fester cos phi
  • Cos phi (P)

 

Die Verfahren sind nicht für alle Geräte zulässig, die Auswahl wird daher je nach Gerät eingeschränkt.

Kennlinien für die Verfahren müssen in der Niederspannung nicht mehr eingestellt werden. Auch Änderungen an den Einstellungen für den NA-Schutz werden die absolute Ausnahme sein.

Anlagen größer 135 kW, für die die Mittelspannungsrichtlinie VDE-AR-N 4110:2018 gilt, sind in Absprache mit dem Verteilnetzbetreiber aufwändiger zu parametrieren. Darüber informiert SMA rechtzeitig in einer „Technische Information“.

Die neuen Anwendungsregeln bieten sicherlich einige Vorteile für Kunden und Installateure, aber auch einige zusätzliche Pflichten. Wer jetzt noch Bestandsgeräte auf Lager hat, für den lohnt es sich, sie noch bis zum 26.4.2019 nach den alten Richtlinien anzumelden.

 

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