Mit welchen Abschlägen muss ich eigentlich für eingespeisten und bezogenen Strom rechnen?
Durch eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) mit Eigenverbrauch ergeben sich unter Umständen erhebliche Unterschiede in den Abschlägen für bezogenen und eingespeisten Strom.
Die Energieversorger sind auch hier immer auf ihren Vorteil bedacht, wenn sie die Abschläge festlegen. Diese können aber auch vom Anlagenbetreiber korrigiert werden.
Hier zeig ich euch, wie man an die Sache ran geht, damit ihr nicht zu hohe bzw. geringe Abschläge zahlt oder bekommt.
So bestimmt ihr euren Eigenverbrauch
Falls ihr von eurem Installateur mit dem Angebot der PV-Anlage eine Wirtschaftlichkeitsberechnung bekommen habt, findet ihr dort den spezifischen Ertrag der PV-Anlage für euren Standort.
In meinem Fall sind das 1006 kWh/kWp:
spez. Ertrag x installierte Anlagenleistung = Gesamterzeugung im Jahr
1006 x 4,7 = 4728 kWh/Jahr
Man rechnet im Groben einen natürlichen Eigenverbrauch von ca. 20-30% der jährlichen Erzeugung.
Als natürlichen Eigenverbrauch bezeichnet man den Eigenverbrauch, den man ohne weitere Hilfsmittel wie Speicher oder ein Energiemanagement erreichen kann. Da ich einen Speicher besitze, liegt mein Eigenverbrauch deutlich höher, nämlich etwa bei 70%.
Ist euch das zu ungenau oder habt ihr keine Wirtschaftlichkeitsberechnung bekommen, könnt ihr anhand eures Angebotes mit dem Sunny Design Web eure Anlage berechnen.
Hier werden dann Verbrauchsprofile in Kombination mit dem Jahresenergiebedarf, der eventuellen Nutzung von Sunny Home Manager und Speicher mit in den Eigenverbrauch berechnet.
Durch diese Faktoren kann ziemlich genau euer Eigenverbrauch ermittelt werden.
So berechnet ihr eure Abschläge
Nachdem der Eigenverbrauch abgeschätzt wurde, ist die Berechnung der Abschläge kein Problem mehr.
In meinem Fall sieht das Ganze dann so aus:
Jahresverbrauch 6500 kwh
PV-Ertrag 4728 kwh
Eigenverbrauchsquote 70 %
Rechnung Abschlag Netzbezug:
((Jahresverbrauch – PV-Ertrag x Eigenverbrauchsquote) x Stromtarif)/12 Monate
((6500 kWh – 4728 kWh x 70%) x 0,25€) / 12 Monate = 66,50€ / Monat
Rechnung Abschlag eingespeister Strom:
((PV-Ertrag – Eigenverbrauch) x EEG-Vergütung) / 12 Monate
((4728kwh – 3177 kWh ) x 0,1873€ ) / 12 Monate = 24€ / Monat
Abschläge automatisch errechnen lassen
Für wen das zu kompliziert ist, gibt es hier auch die einfache Variante. Einfach eure Werte eintragen und auf „Berechnen“ klicken.
Abschlagsberechnung |
|
Jahresverbrauch: | kWh |
PV-Ertrag pro Jahr: | kWh |
Eigenverbrauchsquote: | % |
Stromtarif (Kosten pro kWh): | € |
Einspeisevergütung: | € |
Ich hoffe ich konnte etwas Klarheit in das Thema „Abschläge“ bringen. Bei Fragen einfach melden.
Hallo an alle,
wir haben eine Photovotaik mit einer Leistung von 9,24 und einem Speicher mit 7 KW.
Nun zu meiner Frage, wir zahlen an die Netze BW 30 Euro und erhalten Abschläge von 75 Euro. Gleichzeitig zahlen wir aber auch an die ENBW einen Abschlag von 95 Euro, ist das richtig, dass die ENBW überhaupt weiterhin noch Abschläge verlangt? Da bin ich eigentlich seit Juli mit denen in Verhandlung, dass ich das nicht verstehe, vor allem in der Höhe. Unsere Anlage läuft seit Juni 2019.
Stutzig bin ich geworden, weil die ENBW noch bis September 2020 den alten Zähler in der Abrechnung aufgeführt hatte, es besteht seit Juli 2019 regelmäßig Schriftverkehr zwischen ENBW / Netze BW und uns, ich komme aber auf keinen Nenner.
Oder ist es korrekt, dass wir Abschläge Netzte BW und ENBW zahlen?
Vielleicht versteht mich jemand und kann mir hier eine Antwort geben, vielen Dank.
Viele Grüße
Fridericke
Hallo
Wir haben eine Anlage wo nur Einspeist (13 Jahre ) in gut 7 Jahren läuft der Vertrag mit der höchsten Einspeisvergütung aus (58 ,5 cent.) 3.3 KWP -Anlage welchen Speicher mit welcher Leistung sollen wir dann verbauen, der Eigenbedarf. 2 Personen liegt bei ca. 2000 KW im Jahr und was braucht man.alles zusätzlich zu unserem jetzigen Wechselrichter (kommplette Technik inkl.Batterie) und wie viel Speicherkapazität.muss die Batterie haben und was wird das alles kosten, man nimmt an das die Speicher bis.dahin ca. 50% günstiger sind und muss man für seinen gespeicherten und selbst verbrauchten Strom nacher auch noch Steuern zahlen da wir unsere Anlage selber finanzieren und kein Zuschüsse wollen ,da wir es damals auch so gehandhabt haben und die Einahmen heute steuerfrei sind ( Grundfreibetrag -Jahreseinkommen nicht überschritten wird zb. als Rentner) .So wissen wir was wir von den Einahmen (Stromverkauf) in den nächsten Jahren zurück.legen müssen.
Dank mal für die Antwort
Hallo Frank,
leider können wir über diesen Weg keine detaillierten Antworten geben. Unser Vorschlag wäre es, dass du dich an deinen Installateur wendest, dort wirst du spezifisch zu deinen Fragen beraten. Über unsere Fachhandwerkersuche kannst du einen Installateur in deiner Nähe finden.
Viele Grüße,
Viktoria
Hi Ingo
Genau dafür soll es sein. Um schnell und unkompliziert seine Abschläge ausrechnen zu können.
gruss
Matthias
Hallo Matthias
Deine Abschlagsberechnung finde ich sehr interessant.
Demnach zahle ich ca 20 Euro/Monat zuviel an meinen Energieversorger.
Ich kann mich also nächstes Jahr wieder auf eine gute Rückzahlung freuen.
Mein Netzbetreiber zahlt mir aber immer noch ca 15 Euro/ Monat zuviel für die Einspeisung.
Diese habe ich erst im Januar nach der Abrechnung neu angepasst und um 20 Euro gesenkt.
Da muß ich dann wohl nächstes Jahr wieder was zurück zahlen.
Da mein Speicher noch kein komplettes Jahr läuft kann ich meine Eigenverbrauchsquote aufs Jahr gesehn allerdings nur schätzen.
Aktuell liege ich knapp über 50% aber ich denke das dürfte noch auf ca 60% ansteigen.
sonnige Grüße
Ingo